Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berlin Cuisine Jensen GmbH - AGB

Stand: 11. Mai 2021

Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch die COVID-19-Pandemie ein Restrisiko einer möglichen Absage-, Teilabsage- oder Verlegungszwang für Veranstaltungen bestehen kann. Der Veranstalter ist sich darüber im Klaren, dass er das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko trägt. Berlin Cuisine weist ausdrücklich darauf hin, dass die zustande gekommenen Verträge erfüllt werden müssen. Hier werden drei verschiedene  Varianten vereinbart und angeboten

  1. Rechtzeitige Stornierung des Events 
  2. Verschiebung auf einen Folgetermin innerhalb von 12 Monaten
  3. Umbuchung auf Remote-Produkte der Berlin Cuisine Jensen GmbH

1. Geltungsbereich der AGB 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungsverträge, Verträge über die mietweise Überlassung von Gegenständen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen. 

2. Leistungen der Berlin Cuisine Jensen GmbH (nachfolgend BC)Die BC stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind und liefert Speisen. Es ist der BC gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. 

3. Lieferzeit 

Die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Für jeden Vertragsschluss und jede Vertragsänderung werden die Termine gesondert vereinbart.  

4. Zahlung, Verzug, Vorschuss 

Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. BC ist berechtigt im Einzelfall einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, welcher dann bereits bei Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird. Hierzu werden individuelle Vereinbarungen in Abhängigkeit vom Auftragsinhalt und –volumen getroffen. Im Falle einer Vorschussvereinbarung kommt der 

Vertrag nur unter der aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Zahlungen des Vorschusses zustande. Bei Neukunden erlaubt sich BC den gesamten Auftrag als Vorschuss abzurechnen. Auch hier erfolgt eine gesonderte Vereinbarung über die konkrete Höhe.. BC gewährt regelmäßig ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Dieses kann bei Vorschussrechnungen unterschritten werden. Längere Zahlungsziele müssen vereinbart werden. Nach Ablauf des Zahlungsziels entstehen für jede Mahnung pauschale Mahnkosten von 2,50 €. Die Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung geleistet wird.

5. Schadensersatz bei Rücktritt oder Kündigung (Auftragsstornierung) 

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag aus Gründen, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, der nachfolgend gestaffelt ist. Dem Auftraggeber ist es unbenommen einen geringeren Schaden nachzuweisen und dann diesen zu erstatten. 

Ab Bestelldatum werden stets 25 % des netto Auftragsvolumens fällig. Sofern mindestens  6 Wochen vor Veranstaltung storniert wird, sind diese 25 % als Stornogebühr zu zahlen. Sofern zwischen 6 und 2 Wochen vor Veranstaltung storniert wird, sind weitere 25 % zu zahlen, insgesamt beträgt die Stornogebühr somit 50 %. Wird der Auftrag innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltung storniert, schuldet der Auftraggeber die gesamte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendung bzw. muss sich der Auftragnehmer anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung von Material und Personal noch einnehmen kann. 

Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer gesetzt hat (z.B. Zahlungsverzug).

Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen. Der Auftraggeber kann auf die remote Produkte “virtueller Kochkurs” und “Remote Foodbox” ausweichen. Die volle Auftragssumme wird hierauf übertragen und stellt den dortigen Mindestbestellwert dar.

Bei Verschiebung des Events innerhalb von 7 Werktagen vor dem geplanten Event werden 100 % der Auftragssumme fällig. 25 % werden auf das nächste Folge-Event gutgeschrieben. Findet die Verschiebung mindestens  7 Werktagen vor dem geplanten Event statt werden 40 % der fälligen Summe auf das nächste Folge-Event gutgeschrieben.

5.1 

Ab einem Auftragsvolumen von mehr als 50.000,00 € (in Worten: fünfzigtausend) verlängern sich die Stornierungsfristen um jeweils weitere 10 Werktage.

6. Gefahrenübergang und Transport 

Versendet die BC Waren oder den Mietgegenstand an einen anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware oder der Mietgegenstand dem beauftragten Spediteur übergeben werden. Erfolgt die Versendung mit den eigenen Fahrzeugen der BC, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge der BC am Bestimmungsort des Auftraggebers über. Der Veranstalter trägt die Gefahr für sämtliche von BC am Veranstaltungsort mitgeführten Gegenstände, sofern dieser Ort nicht von BC als Vertragsbestandteil gestellt wird. Die BC übernimmt weder Bewachungs- noch Aufbewahrungspflichten und haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigungen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

7. Gewährleistung und zugesicherten Eigenschaften 

Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist stets der Auftraggeber der Veranstalter. Dieser hat somit das Einhalten von Ordnungsvorschriften (z.B. wegen Lärmbelästigung) zu gewährleisten. Die BC haftet ihrerseits, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und maximal bis zu 2 Millionen € für Personenschäden und 1 Million € für Sachschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet für alle Schäden etwa an Gebäuden oder Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer-, Mitarbeiter oder sonstige Dritte welche seiner Sphäre zuzurechnen sind (z.B. Gäste) oder durch ihn selber verursacht werden. Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von BC ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Auftraggeber hat mit der Beauftragung von BC auch deren kreative Fähigkeiten zum Vertragsgegenstand gemacht. Insofern ist es BC gestattet im Rahmen des erteilten Auftrages hier einen gewissen Ermessensspielraum auszuüben. Daher ist es Sache von BC zur bestmöglichen Umsetzung dieses Auftrages einzelne Komponenten oder Mitarbeiter nach eigener Überzeugung auszuwählen, sofern dies nicht im Widerspruch zu bereits zugesicherten Eigenschaften steht. BC kann hierbei auch gleichwertige Produkte gegeneinander austauschen, wenn BC es für erforderlich hält. Auch hier sind natürlich zugesicherte Eigenschaften und besondere Interessen des Auftraggebers stets zu berücksichtigen, sofern diese vereinbart oder anders erkennbar sind. 

8. Speisenmitnahme

Für Speisen, die von Gästen mitgenommen bzw. dem Kunden überlassen werden, übernimmt BC nach Beendigung des Caterings/ Abschluss der Veranstaltung keine Haftung. Es kann nach Abgabe keine Kontrolle auf eine ausreichende Erhitzung der Speisen von +80 °C für mindestens 3 Min. bzw. +70 °C für mind. 10 min. mehr stattfinden. Des Weiteren sind kühlpflichtige Speisen bei einer Erwärmung von über +12 °C innerhalb von 30 min. zu verbrauchen oder danach sofort zu entsorgen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir von einer Mitnahme unserer Speisen vom Veranstaltungsort abraten.

9. Schlussbestimmungen 

Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen müssen in Textform festgehalten sein. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen