Sichere Veranstaltungen
in Zeiten von COVID-19

Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Diese besonderen Zeiten erfordern Anpassungen in unserer Branche und stellen uns vor neue Herausforderungen, doch lernen wir mit diesen umzugehen und das Leben weitestgehend aufrecht zu erhalten.

Berlin Cuisine – better safe than sorry.

Die perfekte Lösung für Events jeder Art. Ortsunabhängig und mit unbegrenzter Teilnehmerzahl. Unsere TasteBoxen & Virtual Taste Livestream.

COVID-19 Regeln und
Maßnahmen

Wir sind stolz darauf, im Frühjahr 2020 das Lagezentrum des Robert Koch-Instituts für COVID-19 beliefert zu haben.In diesem Zusammenhang haben wir einen Maßnahmenplan erarbeitet und diesen als neuen Eventstandard bei Berlin Cuisine eingeführt — im Zuge dessen haben unsere Mitarbeiter das Zertifikat für Hygienebeauftragte erfolgreich erworben. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Hygiene-Konzept für Ihr nächstes Event in einer Location.

Hygiene-Konzept anfragen

All unsere Food­stationen können mit Plexiglas­schutz ausgestattet werden

Handschuhpflicht für unsere Köche und Service­mitarbeiter

Abstandsregeln gelten überall.

Mundschutz­pflicht für alle Teilnehmer

Desinfektionspflicht für alle Mitarbeiter an allen Foodstationen. Desinfektionssäulen für Teilnehmer auf Anfrage.

Für unsere Produktion und alle Events gelten die HACCP-Standards

Zertifizierte
Hygiene­beauftragte

Nina Jensen

Team Lead Key-Account-Management

Mindestbestandteile des Hygienekonzeptes

Auf Basis des Hygienerahmenkonzeptes sowie der für den entsprechenden Betrieb gültigen Gesetze und Vorschriften ist gemäß § 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung für jede Veranstaltung ein spezifisches Hygienekonzept zu erstellen sowie dessen Umsetzung zu überwachen und zu evaluieren.

Mindestbestandteile des Hygienekonzeptes sind: 

– Veranstaltungsbeschreibung mit inhaltlichem, räumlichem und zeitlichem Ablauf
– Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten
– Festlegung der Maßnahmen
– Reinigungs- und Desinfektionsplan
– Arbeitsanweisungen zu Hygienemaßnahmen
– Festlegung notwendiger Unterweisungen
– Dokumentationspflicht aller Teilnehmer
– Einhaltung der Abstandsregelungen

Veranstaltungsort – Flächennutzung

Im/am Veranstaltungsort werden Abstandsdefinition und -kontrolle nach folgenden Flächen ausdifferenziert: 

1. Veranstaltungs- /Sozialflächen
2. Bewegungsflächen
3. Sonderflächen


Der Veranstaltungsort ist, sofern möglich, in Flächen/Zonen/Räume zu unterteilen, um eine kontrollierte Verteilung der Besucher*innen zu erreichen. Hierbei sind Flächenüberlastungen, Staus oder eine hohe Personendichte zu vermeiden. Eine Kapazitätsplanung im Vorfeld kann hierbei unterstützen (bspw. Vorabanmeldung für einzelne Vorträge). 

1. Veranstaltungs-/Sozialflächen
= Bereiche in denen Besucher*innen sich länger stationär aufhalten und daher vom Risiko eines längerfristigen Personenkontaktes ausgegangen werden muss, wie bspw. Veranstaltungsbereiche, Cateringbereiche, Akkreditierung, Garderobenflächen, Sanitäranlagen. Hier sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Besucher*innen und die weitestgehende Einhaltung der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenanzahl sicherzustellen. Für Veranstaltungsbereiche sind im Rahmen der Bestuhlungspläne entsprechend dimensionierte Sitzabstände und Durchgangsbreiten einzuplanen. Empfohlen wird eine Bemessung von 3m² je Besucher*in, bzw. bei Veranstaltungen mit festen Stuhlreihen eine Reißverschlussbelegung jedes dritten Stuhls in jeder zweiten Reihe. In Bereichen, in denen es zu Schlangenbildungen kommen kann (z.B. Zugang zu Veranstaltungsbereichen oder Cateringstationen) ist durch Personal und/oder Einrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Absperrbänder) der Mindestabstand so weit wie möglich zu gewährleisten. Der Zugang zu Sanitäranlagen muss durch Personal und/oder Einrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Absperrbänder) derart gesteuert werden, dass der Mindestabstand so weit wie möglich gewährleistet werden kann. Die Anzahl der WCKabinen, Urinale und Waschbecken ist – sofern möglich – derart aufzuteilen, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Hygienerahmenkonzept: Leitfaden für sichere Veranstaltungen in Berlin während der Corona-Pandemie 5/11 

2. Bewegungsflächen = Bereiche eines Veranstaltungsortes, in denen Besucher*innen sich zu jeweiligen Veranstaltungsinhalten und -abschnitten bewegen, wie bspw. Flure, Treppenhäuser, Flucht- und Rettungswege. Hier sind die Besucher*innen durch den Veranstalter dazu anzuhalten, die allgemein geltenden Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen des RKI zu beachten. 

3. S
onderflächen = Zugang, Einlass, Akkreditierung, Garderobe, Bereiche für Raucher*innen. Um den Mindestabstand von 1,5 m jederzeit zu gewährleisten, sind hier zusätzliche Maßnahmen erforderlich: geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch Sicherheits- und Ordnungspersonal (SOP) und/oder entsprechende „technische“ Einrichtungen (Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenvereinzelungssysteme, Ampelsysteme etc.). 


Den Akteuren der Veranstaltung (Künstler*innen, Moderator*innen, Musiker*innen, Redner*innen, Talkgäste etc.) werden – soweit räumlich möglich – separate und gekennzeichnete Garderobenräume/-flächen zugewiesen.

Veranstaltungen sind gemäß § 2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in ausreichend durchlüfteten Räumen durchzuführen. Lüftungsanlagen sind dauerhaft von Umluft auf Zuluft zu schalten. Die Lüftung ist in allen klimatisierten Räumen auf maximalen Luftaustausch einzustellen. Bei Bedarf ist in regelmäßigen Abständen eine Stoßlüftung vorzunehmen, Aerosole im Raum sind zu minimieren. Eine Verwirbelung bzw. Aerosolisierung von Atemluft ist zu vermeiden. 

Catering

Aktuelle Informationen für das Jahr 2021 erfolgen nach Einigung der Länder.

Selbstbedienungsbuffets dürfen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung (25.07.2020) wieder angeboten werden. „Normale“ Buffets sind möglich, jedoch müssen die geltenden Abstands-und Hygienemaßnahmen weiterhin gewährleistet sein. Die Teilnehmenden müssen den Mindestabstand zueinander einhalten und es wird empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zutragen, solange sich die Teilnehmenden nicht am Tisch aufhalten. Gruppenbildung bei der Anbietung von Speisen und Getränken ist zu vermeiden. Darüber hinaus ist auf ein verstärktes Reinigungsregime zu achten und geeignete Schutzmaßnahmen sind einzusetzen (z.B. die Organisation von Laufwegen durch Markierungen am Boden).

Übermäßiger Alkoholkonsum sollte unterbunden werden. Er kann dazu führen, dass die Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden. Offensichtlich Angetrunkene sollten ermahnt und ggf. des Hauses verwiesen werden.

Es sind dezentrale Ausgabestellen einzuplanen, um einer zu hohen Personendichte an einem Ort entgegenzuwirken (die max. zeitgleiche Personenanzahl im Cateringbereich ist im Vorfeld festzulegen). Alternativ werden die Speisen und Getränke auf den Stühlen/Tischen im Veranstaltungsbereich vollverpackt bereitgestellt oder über spezifische Servierformen (bspw. Bauchladen) angeboten.

Spülvorgänge für gebrauchte Gläser, Besteck und Geschirr sollten möglichst maschinell mit Temperaturen von 60 Grad Celsius durchgeführt werden. Bei niedrigeren Temperaturen sind entsprechend wirksame Tenside/Spülmittel zu verwenden. Eine sorgfältige Reinigung unter Nutzung der „Zwei-Becken-Methode“ (bei Verwendung von Handschuhen) kann den Anforderungen genügen. Beim Transport und der Lagerung wird eine Kontamination durch geeignete Verpackung ausgeschlossen.

Der Einsatz von Schutzausrüstung ist wie folgt für alle Beschäftigten im Catering zu planen: Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßige und in erhöhter Frequenz stattfindende Handdesinfektion.

Alle Beschäftigten im Bereich Catering müssen regelmäßig in allen nötigen zusätzlichen Hygienemaßnahmen unterwiesen werden. Das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren muss eingeplant und koordiniert werden.

Das Crew-Catering aller Gewerke ist je nach vorhandenen/vorgesehenen Flächen bedarfsweise gestaffelt zu planen. 

Quellen, Partner und Hotline

visitBerlin Convention Partner e.V.
Telefon +49 30 2 23 96 191 /
Anschrift: Am Karlsbad 11 / 10785 Berlin 

Hotline zum Coronavirus: +49 30 346 465 100

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Wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Hygiene-Konzept für Ihre nächste Veranstaltung.

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Jonas Hahm Kraetz, Konzept & Events